Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen, die von Privatpersonen oder Unternehmen über den Online-Shop www.beanarella.ch abgegeben werden.
Der Vertrag kommt mit der Swiss Coffee Company AG zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Swiss Coffee Company AG
Espenstrasse 137
CH-9443 Widnau, Schweiz
CH-320.3.069.994-3
Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
Bestellungen sind für die Swiss Coffee Company AG erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Die Swiss Coffee Company AG behält sich das Recht vor, Bestellungen nach ihrem Ermessen abzulehnen, besonders im Falle mangelnder Zahlungsfähigkeit oder unbezahlter Rechnungen.
Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
Bestellungen werden per Economy-Post versandt und werden in der Regel nach 2-3 Werktagen zugestellt. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile und verstehen sich gegebenenfalls zuzüglich Versandkosten. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
Versandkosten Schweiz und Liechtenstein:
Der Mindestbestellwert liegt bei 25 CHF.
Bei einem Warenwert von weniger als 89 CHF berechnen wir Ihnen eine Versandkostenpauschale von 8,95 CHF. Ab 89 CHF ist die Bestellung versandkostenfrei.
Die Lieferung erfolgt über die Schweizerische Post.
Die Lieferzeit beträgt, sofern nicht beim Angebot anders angegeben, 2-3 Werktage.
Sollten nicht alle bestellten Produkte vorrätig sein, sind wir zu Teillieferungen berechtigt.
Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich informieren und Ihnen ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder Sie keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünschen, werden wir Ihnen ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Swiss Coffee Company AG.
Offensichtliche Artikel Material- oder Herstellungsfehler, sowie Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der Swiss Coffee Company AG und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
9.1 Soweit Sie den Vertrag als Verbraucher abgeschlossen haben – d.h. als natürliche Person, bei der der Zweck der Geschäftsabwicklung nicht einer gewerblichen, selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann – steht Ihnen das nachfolgend näher beschriebene Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
9.2 Sie haben das Recht, gemäss Absatz 9.3, 9.4 und 9.5 s.u., Ihre Bestellung jederzeit ohne Angabe von Gründen innerhalb der unten angeführten Zeitperiode, beginnend ein Tag nach Lieferung, zu widerrufen, vorausgesetzt es handelt sich bei dem von Ihnen bestellten Artikel nicht um verderbliche Ware, Kaffeekapseln sind vom Widerruf ausgeschlossen. Gebrauchte Kaffeemaschinen sind vom Widerruf ausgeschlossen. Bitte beachten Sie, dass wir bei geöffneter Ware kein Widerrufsrecht gewähren können. Ausgenommen ist Ware mit Mängeln im Inhalt, bei der die mangelhafte Ware rückgesendet werden muss.
Widerrufszeitraum gemäss Bestellmethode
Online über unsere schweizer Internetseite 14 Werktage
Per Telefon über unseren Verbraucherservice in der Schweiz 14 Werktage
Ein “Werktag” beschreibt jeden Tag (ausser Samstag, Sonntag oder gesetzliche Feiertage in der Schweiz (abhängig vom Ort der Lieferadresse)). Die 14-tägige Frist gilt ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung empfangen wird; die Frist beginnt in keinem Fall, bevor Sie die bestellten Artikel geliefert bekommen haben.
9.3 Um Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht zu machen, müssen Sie:
9.3.1 Eine der folgenden Optionen wählen:
9.3.1.1 Kontaktieren Sie den entsprechenden Verbraucherservice in der Schweiz per Telefon. Die Nummern unseres Verbraucherservice finden Sie unter Kundenservice.
9.3.1.2. Senden Sie eine E-Mail an die folgende Adresse service@beanarella.ch
9.3.2 Senden Sie uns die Artikel ohne Verzögerung zu, auf keinen Fall später als 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie Ihren Widerruf gestellt haben. Senden Sie die Artikel an die Adresse, die Ihnen in der Bestätigungs-E-Mail über den Erhalt Ihrer Widerrufserklärung genannt wird. Bitte fügen Sie der Rücksendung eine Kopie des Lieferscheins bei und bewahren Sie den Kassenzettel oder die Rücksendebestätigung auf.
9.3.3 Senden Sie uns die Artikel in demselben Zustand, in dem Sie sie erhalten haben, auf eigene Kosten und eigenes Risiko innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Widerrufserklärung zurück.
9.3.4 Sie sind rechtlich dazu verpflichtet auf die Artikel achtzugeben, während sie sich in Ihrem Besitz befinden.
9.4 Wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen, gemäss Absatz 9.2 und 9.3:
9.4.1 Werden Ihnen alle Kosten vollständig zurückerstattet, sowohl für den Kauf der Artikel als auch die Versandkosten für Ihre Bestellung (wenn der zurückgesendete Artikel nicht defekt ist, übernehmen Sie die Rücksendegebühren).
9.4.2 Wir erstatten Ihr Geld innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt Ihrer Widerrufserklärung durch die gleiche Bezahlmethode zurück, die Sie für den Kauf der Artikel verwendet haben. Die Rückerstattung erfolgt in Schweizer Franken (CHF).
9.4.3 Wir sind nicht für Schwankungen des Wechselkurses zwischen Schweizer Franken (CHF) und anderen Währungen verantwortlich, und solange wir dieselbe Summe in Schweizer Franken (CHF) erstatten, die wir zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung für die Artikel festgesetzt haben, stellt dies eine vollständige Rückerstattung des Kaufpreises dar.
9.5 Wir können keinen Widerruf oder Rücksendung akzeptieren von Artikeln die benutzt oder geöffnet sind, unter Ausnahme von defekten Artikeln.
Der Widerruf ist zu richten an:
Swiss Coffee Company AG
Espenstrasse 137
CH-9443 Widnau
service@beanarella.ch
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Bitte beachten Sie, dass Sie die Waren innerhalb von 14 Tagen (laut der in den AGBs definierten Fristen) an uns zurücksenden können und dass wir nur vollständige, originalverpackte, unbenutzte Artikel sowie Sets zurücknehmen. Achten Sie darauf, angebrachte Etiketten und Labels nicht zu entfernen und die Artikel nicht zu beschmutzen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Die Gewährleistung der Kaffeemaschinen beträgt 2 Jahre, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Kaffeemaschinen oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Kaffeemaschinen zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen die Swiss Coffee Company AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
Für Retouren verlangen wir, dass die defekte Kaffeemaschine mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der die Kaffeemaschine geliefert wurde, an die Swiss Coffee Company AG zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Eine Rücksendung von Produkten durch den Kunden bedarf der vorherigen Zustimmung von der Swiss Coffee Company AG und erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden. Die Rücksendung der Kaffeemaschinen hat originalverpackt sowie unter Beilage einer detaillierten Fehlerbeschreibung zu erfolgen. Kaffeekapseln sind von der Rücksendung ausgeschlossen. Durch den Austausch von Teilen oder ganzen Kaffeemaschinen treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Kreditkarte, PostFinance, Rechnung
Die Belastung Ihrer Kreditkarte und PostFinance erfolgt mit dem Abschluss der Bestellung.
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung, bar oder innert 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist die Swiss Coffee Company AG auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
14.1 Allgemeine Pflichten
Die Swiss Coffee Company AG, im Folgenden Vermieter genannt, verpflichtet sich, dem Mieter den aufgeführten Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit mietweise zu überlassen. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand ordnungs- und vertragsgemäss zu behandeln und bei Beendigung des Mietverhältnisses betriebsbereit und vollständig zurückzugeben.
14.2 Pflichten des Mieters
Die Mietgegenstände werden nur zum persönlichen Gebrauch des Mieters vermietet. Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln und nur bestimmungemäss zu gebrauchen. Der Mieter haftet nicht für Abnutzung und Verschleiss des Mietgegenstandes bei bestimmungsgemässem Gebrauch.
Der Mieter haftet für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstandes. Tritt am Mietgegenstand eine Störung auf, ist der Mieter nicht zu eigenmächtigen Reparaturversuchen berechtigt. Der Mieter hat unverzüglich den Vermieter zu informieren und den Mietgegenstand unter genauer Darlegung des Störungsfalls zurückzugeben.
14.3 Beginn und Ende der Mietzeit, Verlängerung der Mietzeit
Das Mietverhältnis beginnt mit dem Eingang der Bestellung eines Mietgerätes und der Übermittlung der Bestellbestätigung, spätestens jedoch mit Lieferung des bestellten Mietgerätes und endet an dem Tag, an dem der Mietgegenstand in ordnungs- und vertragsgemässem Zustand beim Vermieter eintrifft, spätestens jedoch nach der Festmietzeit von 30 Tagen. Verspätet sich die Rückgabe von Mietgegenständen, hat der Mieter unverzüglich - spätestens zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt – den Vermieter darüber zu informieren. Der Vermieter ist berechtigt Schadensersatz geltend zu machen, sobald der Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug gerät. Ein Rücktritt von einer Vermietung ist jederzeit vor Ablauf der Festmietzeit (30 Tage) durch Rückgabe des Mietgerätes an den Vermieter möglich.
14.4 Mietpreis und Zahlung der Miete
Die Benutzung der Kaffeemaschine laut unserem Angebot „Testpaket“ ist für 30 Tage kostenlos. Der Mietgegenstand muss spätestens 14 Tage nach Ende der vereinbarten Festmietzeit an den Vermieter zurückgesendet werden. Bei verspäteter Rückgabe des Mietgegenstands beträgt der Monatsmietpreis 10 CHF pro angefangenem Monat bis zur Rückgabe des Mietgerätes. Für jede Mahnung ist der Vermieter berechtigt eine Gebühr von 5 CHF zu verlangen.
14.5 Zustand des Mietgerätes
Das dem Mieter zur Verfügung gestellte Mietgerät ist ein gebrauchtes Gerät mit keinen bis sichtbaren Gebrauchsspuren. Diese Gebrauchsspuren beeinflussen die Funktionalität des Gerätes nicht. Das Gerät wurde vom professionellen Fachpersonal des Vermieters im Rahmen der internen Prüfung geöffnet, gereinigt und auf einwandfreie Funktion getestet.
14.6 Erwerb des Mietgerätes - Preise - Zahlungsbedingungen
Der Mieter ist dazu berechtigt, das Mietgerät zu einem zu Beginn des Mietvertrages vom Vermieter festgelegten Kaufpreis zu erwerben. Die Garantier für die Kaffeemaschinen Puk bzw. Fay beträgt 24 Monate. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist im festgelegten Kaufpreis eingeschlossen, sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung bzw. Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen, jedoch spätestens bis 14 Tage nach Ablauf der Festmietzeit zahlbar. Bis zur vollständigen Bezahlung des festgelegten Kaufpreises bleibt das Mietgerät Eigentum des Vermieters. Bei vollständiger Bezahlung des Kaufpreises endet der Mietvertrag mit sofortiger Wirkung und das Mietgerät wird Eigentum des Mieters.
14.7 Untervermietung und Verhalten gegenüber Dritten
Der Mietgegenstand darf nur für eigene Zwecke genutzt werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand unterzuvermieten, Dritten Rechte am Mietgegenstand oder aus dem Mietvertrag abzutreten. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme, Pfändung oder dergleichen Rechte an dem Mietgegenstand geltend machen, so ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Dritte ist unverzüglich vom Mieter nachweislich auf das Eigentum des Vermieters hinzuweisen. Eigentumshinweise an den Mietsachen dürfen weder entfernt noch abgedeckt werden.
14.8 Rücklieferung des Mietgegenstands, Schadensersatz
Der Mieter hat den Mietgegenstand betriebsbereit und unbeschädigt mit allen Teilen und Zubehör an den Vermieter zurückzuliefern. Wird der Mietgegenstand nicht vertragsgemäss zurückgeliefert, hat der Vermieter ein Recht auf Schadenersatz. Dies gilt auch wenn der Mieter den Mietgegenstand Dritten überlässt.
14.9 Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemässem Gebrauch auftreten. Die Obhutspflicht des Mieters für die Mietsache beginnt mit der Lieferung und endet mit ihrer vollständigen Rückgabe an den Vermieter. Bei durch den Mieter verschuldetem Verlust oder Beschädigungen der Mietsache hat der Mieter Ersatz in Höhe der Wiederbeschaffungskosten bzw. der Reparaturkosten zu leisten. Verlust oder Beschädigung der Mietsache hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen.
14.10 Kündigung
Der Mietvertrag ist mit einer Frist von einem Werktag von jeder Partei ordentlich kündbar. Verletzt der Mieter seine Verpflichtungen aus dem Mietvertrag in erheblichem Masse, so ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen.
14.11 Haftungsbegrenzung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die infolge unsachgemässen Gebrauchs der Mietsache entstehen.
14.12 Sonstige Bestimmungen
Abweichende Vereinbarungen und/oder Ergänzungen des Mietvertrages bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Mietvertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche Regelungen ersetzt, Lücken so ausgefüllt, wie es dem im Vertrag zum Ausdruck gekommenen Zweck am besten entspricht.
14.13 Eigentumsvorbehalt
Sämtliche vom Vermieter gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Vermieters. Der Vermieter bleibt Eigentümer eines von Ihnen beschädigten Mietgerätes. Dies gilt auch dann, wenn der Schaden an einem beschädigten Mietgerät durch Ihre Versicherung in voller Höhe bzw. in Höhe des Zeitwerts reguliert wird.
14.14 Erstattung von Kaffeekapseln
Kaffeekapseln des Testpakets können nicht erstattet werden.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Gallen.
Swiss Coffee Company AG
Widnau, Februar 2020